Rentiert sich Betriebliche Altersvorsorge


Der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsore bringt mehrere Vorteile mit sich und ist damit als sinnvolle Anlage zu sehen. Jeder Angestellte und auch Arbeiter hat das Recht, sich ein Angebot dafür unterbreiten zu lassen. Der Arbeitgeber sollte daher bereits im Vorfeld seine Angestellten über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. So gibt es in diesem Bereich die Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse, oder die Pensionszulage. Für welche Art der Absicherung der Chef sich aber letztendlich entscheidet, das ist ihm alleine überlassen. Hierauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

Für wen lohnt sich diese Art der Absicherung?

Die betriebliche Altersvorsorge ist den Menschen zu empfehlen, welche jährlich über ein Einkommen von mehr als 7400 EUR verfügen. Wer also darunter verdient, zahlt somit auch keine Steuern und nur geringe Sozialabgaben, was daher keine steuerlichen Vorteile mit sich bringt. Der Arbeiter kann von seinem Bruttolohn 4% der Beitragsbemessungsgrenze in die Altersvorsorge investieren, ohne Steuer und Sozialabgaben. Dazu können noch bis zu 1800 EUR steuerfrei mit angespart werden. Aber auch der Arbeitgeber zahlt seinen Teil mit in die Altersvorsorge ein. So können von den Steuervorteilen der Arbeiter und auch der Chef profitieren. Der Arbeitnehmer hat noch den weiteren Vorteil, dass bei der betrieblichen Altersvorsorge meist höhere Renditen als bei der privaten Vorsorge erwirtschaftet werden.




Anlageform stark formabhängig

Je nachdem, welche Form der Anlage gewählt wurde, hat der Arbeitnehmer beste Chancen und Möglichkeiten, von lebenslangen garantierten Leistungen und auch einer dementsprechenden Überschussbeteiligung im Alter gut leben zu können. Wer es sich finanziell leisten kann, kann zusätzlich auch noch mit die private Altersvorsorge nutzen. Solange der Arbeitnehmer im Betrieb angestellt ist, hat der Chef die Pflicht, die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge zu zahlen, denn hier steht die Sicherheit zur Vorsorge mit an erster Stelle. Bei einem Arbeitgeberwechsel geht auch nichts verloren, denn die bis dahin erworbenen Ansprüche, können ohne Probleme weitergeführt und mitgenommen werden. Sollte sich eine Arbeitnehmerin zwischen zeitlich im Erziehungsurlaub befinden, dann kann die betriebliche Altersvorsorge über diesen Zeitraum hin weg beitragsfrei gestellt werden. Hier besteht ein finanzieller Freiraum, je nach Wunsch des Versicherten. Das Thema betriebliche Altersvorsorge ist somit sehr komplex und vielseitig. Vor dem Abschluss dieser Versicherung ist also eine ausführliche Beratung sehr zu empfehlen.


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